- Folgende Abgaben für das Monat Februar 2021 sind am 15. April 2021 fällig:
- Umsatzsteuervorauszahlung (UVA)
- Normverbrauchsabgabe (NOVA)
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe
- Werbeabgabe
- Digitalsteuer vom Entgelt für Onlinewerbung
- Folgende Lohnabgaben für das Monat März 2021 sind am 15. April 2021 fällig:
- Lohnsteuer (LSt) für März 2021
- Dienstgeberabgabe (DB) zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für März 2021
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für März 2021
- Kommunalsteuer (KommSt) für März 2021)
- Die Zusammenfassende Meldung (ZM) für grenzüberschreitende Warenlieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der EU für das Monat März 2021 ist bis 30. April 2021 einzureichen.