Folgende Abgaben für das Monat April 2021 sind am 17. Mai 2021 fällig:
- Umsatzsteuervorauszahlung (UVA)
- Normverbrauchsabgabe (NOVA)
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe
- Werbeabgabe
- Digitalsteuer vom Entgelt für Onlinewerbung
Folgende Abgaben für das 1. Quartal 2021 sind am 17. Mai 2021 fällig:
- Umsatzsteuervorauszahlung (UVA) bei quartalsweiser Abgabe
- Kammerumlage (KU)
- Kraftfahrzeugsteuer (KR)
Die Einkommensteuer-Vorauszahlung bzw. Körperschaftsteuer-Vorauszahlung für das 2. Quartal 2021 ist am 17. Mai 2021 fällig.
Folgende Lohnabgaben für das Monat April 2021 sind am 17. Mai 2021 fällig:
- Lohnsteuer (LSt)
- Dienstgeberabgabe (DB) zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
- Kommunalsteuer (KommSt)
Die Zusammenfassende Meldung (ZM) für grenzüberschreitende Warenlieferungen oder Dienstleistungen innerhalb der EU für das Monat April 2021 ist bis 31. Mai 2021 einzureichen.
Die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe des 2. Quartals 2021 ist am 17. Mai 2021 fällig.
Darüber hinaus ist die Vorauszahlung für das 2. Quartal 2021 für die Sozialversicherung der Selbständigen am 30. Mai 2021 fällig.