Sonderregelung zum Pendlerpauschale läuft Ende Juni aus

Bis zum 30.06.2021 ist das Pendlerpauschale bei Corona-bedingtem HomeOffice im selben Ausmaß wie vor der Corona-Krise zu berücksichtigen. Dadurch sollten Arbeitnehmer keinen Nachteil durch die sonst wegfallende Steuererleichtung erleiden. Ab 01.07.2021 gilt diese Sonderregelung nicht mehr und das Pendlerpauschale ist wieder nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen:

  • volles Pendlerpauschale bei mindestens 11 Fahrten Wohnort – Arbeitsplatz im Monat
  • 2/3 Pendlerpauschale bei mindestens 8 Fahrten Wohnort – Arbeitsplatz im Monat
  • 1/3 Pendlerpauschale bei mindestens 4 Fahrten Wohnort – Arbeitsplatz im Monat
  • bei weniger als 4 Fahrten im Monat steht kein Pendlerpauschale zu.

Berechnungstool >>> BMF – Pendlerrechner <<<