Ausfallsbonus

Die Bundesregierung hat mit dem Ausfallsbonus ein zusätzliches Förderinstrument geschaffen. Dieses soll den behördlich geschlossenen Unternehmen sowie jenen Betrieben helfen, welche im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 in einem Monat mindestens 40% Umsatzausfall im Vergleich zum Vorjahresmonat erlitten haben.

Der Ausfallsbonus beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls im Kalendermonat des Betrachtungszeitraums und besteht aus dem Ausfallsbonus selbst (15%) und einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000,– (15%)

Die Antragstellung ist immer ab dem 16. des Folgemonats möglich. Wurde für November oder Dezember ein Lockdown-Umsatzersatz beantragt, dann gibt es für diese Monate keinen Ausfallsbonus.